Ihde & Coll. - Rechtsanwälte für Medizinrecht und Zahnärzte

Aktuelle Rechtsprobleme und Urteile zum Zahnarztrecht

EuGH:
Mit Urteil vom 26.10.20123 (C-307/22)
Erste Übermittlung einer Kopie der Patientenakte ist kostenfrei
Budgetierung 2023
Hilfestellung/Anträge an die KZV bei nicht gedecktem Versorgungsbedarf (z.B. Praxisbesonderheiten u.ä.)/ Widerspruchsverfahren

Keine Haftung nach zahnärztlicher Weisheitszahnextraktion durch Osteotomie (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.1.2021 - 4 U 1775/20)
Der Umstand, dass es bei einer Osteotomie durch den Zahnarzt zu einer Verletzung des nervus lingualis gekommen ist, rechtfertigt nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler. Im Übrigen gehört eine Weisheitszahnextraktion durch Osteotomie zumBehandlungsstandard einer Zahnarztpraxis.

Eine Versicherte hat keinen Anspruch auf Neuanfertigung von
Zahnprothesen durch einen Vertragszahnarzt ihrer Wahl
,
wenn die vom behandelnden Vertragszahnarzt durchgeführte prothetische Versorgung nicht mangelhaft ist LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.1.2021, L 11 KR 3701/20 ER-B

Haben MVZ generell höhere Durchschnittsfallwerte?
Müssen sich die Prüforgane dem stellen? Muss eine eigene Vergleichsgruppe gebildet werden? In Hessen sind dazu Gespräche mit dem Beschwerdeausschuss {BA) und Verhandlungen zur Streitschlichtung (Mediation) vor dem SG Marburg anhängig.

Zahnärztliche Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne von§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Extrahiert ein Zahnarzt seinem Patienten ohne medizinische Indikation mehrere Zähne, begeht er die Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.3.2022 - 1 Ws 47/22. Es liegt also keine einfache Körperverletzung vor.

Bei einer Spezialisierung im Bereich der Endodontie liegt keine Praxisbesonderheit
LSG Baden-Wütttemberg, Urteil vom 23.11.2021 (L 5 KA 3451/18)

Wichtiges Urteil Sozialgericht Marburg
Eine Verkürzung der Ausschlussfrist nach Maßgabe des TSVG betrifft nur Honorarbescheide, die erst nach Inkrafttreten des TSVG (11.5.2019) wirksam wurden. Für Geltung der zweijährigen Ausschlussfrist ist nicht auf den Zeitpunkt des Honoarrückforderungsbescheides abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der zu berichtigenden Honorarbescheide. (SG Marburg vom 28.03.2022 - S 12 KA 1/22)

Unsere Rechtsberatung und Vertretung als spezialisierte Anwälte für Zahnärzte

Rechtsberatung für Zahnärzte
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung (Vertretung vor der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss sowie den Sozialgerichten)
  • Beratung bei Gründung und Auseinandersetzung von zahnärztlichen Gesellschaften
  • Kauf / Verkauf einer Zahnarztpraxis
  • Erstellung sämtlicher Verträge, z. B. Verträge der Berufsausübungsgemeinschaft, der
  • Organisationsgemeinschaft, MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)
  • Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen von Patienten
  • Honorarklagen des Zahn-Arztes
  • Inkasso für den Zahn-Arzt
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Abrechnungsprobleme gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV)
  • HVM-Probleme/ Budgetierung
  • Vertretung vor dem Prothetikeinigungsausschuss (PEA)/ Gutachterverfahren
  • Vertretung in Disziplinarsachen
  • Verteidigung in Medizinstrafsachen
  • Verteidigung in Strafverfahren gegen Zahn-Ärzte in Ausübung ihres Berufes
  • Vertretung vor dem Zulassungsausschuss (Zweitpraxis, ÜBAG, MVZ, Angestellter Zahnarzt,Zulassungsentzug, Verlegung des Sitzes etc.)
  • Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren, z. B. bei dem Entzug der Approbation, Ruhen der Approbation, Geldbußen
  • Vorträge, Seminare, auch in der Zahnarztpraxis
  • Werberecht der Zahnärzte (Gestaltung des Schildes, der Homepage und des sonstigen Außenauftrittes) sowie Vertretung in Verfahren gegen die Zahnärztekammer und die
  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
  • Arbeitsrecht in der Zahn-Arzt-Praxis, insbesondere Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, Gestaltung von Arbeitsverträgen mit richtiger Konkurrenzschutzklausel
Frank Ihde - Rechtsanwalt und Notar

Frank Ihde
Rechtsanwalt und Notar

Weitere Informationen
Astrid Precht - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

Astrid Precht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

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Unsere Leistungen als Notariat für Zahnärzte

Notariat für Zahnärzte

Herr Rechtsanwalt Ihde ist seit 2002 Notar. Beim Notar werden - neben allgemeinen Urkundsgeschäften - schwerpunktmäßig folgende Rechtsgeschäfte beurkundet/ beglaubigt:

  • Kaufvertrag für Zahn-Arzt-Immobilien
  • Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld des Zahnarztes
  • Verkauf der Zahn-Arzt-Praxis inkl. Praxisimmobilie
  • Patientenverfügungen/Betreuungsvollmacht von Ärzten und Zahnärzten
  • Eheverträge des Zahn-Arztes
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen des Zahn-Arztes
  • Beurkundungen von GmbH-Verträgen (z. B. MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum)
  • Erbrechtsregelungen (Erbrecht und Zahnarzt)
  • Familienrecht: Gütertrennung bei dem Zahnarzt
  • Adoptionsrecht: Adoptionen des Zahn-Arztes

 

 

 

Ihde & Coll.

Rechtsanwalts- und Notarpraxis

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